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Änderung der Hilfstaxe Anlage 3 zum 01.10.2015Stand: 30.06.2015
6. Änderungsvereinbarung der Hilfstaxe Anlage 3: Die 6. Änderung im 6. Jahr nach Einführung dieses Taxmodells im Jahr 2010.
Die wichtigste
Änderung betrifft eine konkrete Regelung bzgl. der Abrechnung von
sogenannten
"BioTech-Wirkstoffen",
Neben der Abrechnungsregelung zu BioTech-Wirkstoffen gibt es auch noch Änderungen betreffend des Inhaltes und der Übermittlung der zugehörigen e-Rezept-Daten sowie die erfreuliche Streichung des Passus bzgl. der "Charge".
Es steht unter dem Gesichtspunkt, dass inzwischen schon die ersten Patente für MAK's abgelaufen sind, außer Zweifel, dass eine Regelung zur Abrechnung von BioTech-Wirkstoffen (v.a. MAK) überfällig und unerlässlich ist.
Inhaltlich scheint dies auf den "ersten Blick" womöglich "trivial", bei genauerem Hinsehen erkennt man aber die besondere Tragweite dieses Themas, die deutlich über die aktuelle Preisregelung hinaus geht (-> Aufsatz hierzu als PDF).
Die vertragliche Umsetzung ist leider aus der v.a. historisch bedingten nicht mehr optimalen Strukturierung der Taxe in Taxtypen nach pharmakologischen Indikationen nicht optimal und verkompliziert die bestehenden Regelungen um weitere Ausnahmen über alle Taxtypen hinweg.
Der inhaltliche Kern der neuen Abrechnungs-Regelung ist, dass für "Biotechnologische Wirkstoffe" ...
Aus diesem Grund wird es zum 01.10.2015 ein "Zwangsupdate" für SteriBase geben (zumindest für alle Anwender, die die Taxation in SteriBase nutzen).
Dokumente hierzu:
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Impressum: WAE-Pharma GmbH, Geschäftsführer Dr. Wolfgang Erdle,
Manuela Erdle,
HRB 19561 Amtsgericht Augsburg, USt-IDNr:
DE226852527 |