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2023-12-03

SteriBase-Update auf Generation 5.10 / eRezept-Infos

 -> Update für erste SteriBase-Version mit eRezept-Integration

Grundlage für das Update auf SB-5.10.xxx ist die Version 5.00 (SteriBase-SQL-Server-Version)

 

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In welcher Art ist das e-Rezept in SteriBase implementiert?

Für SteriBase ist eine native (also direkte) Implementierung des e-Rezepts vorgesehen.

Dies bedeutet eine direkte Kommunikation von SteriBase mit dem e-Rezept-Fachdienst der gematik über die Telematik-Infrastruktur (sog. TI - also Konnektor etc.).

 

Funktionell bezieht sich dies auf die Funktionalitäten, die für die Arbeitsprozesse seitens der Apotheke erforderlich sind:

Nicht implementiert sind die "ärztlichen" Prozesse - also das Erzeugen eines e-Rezepts und v.a. das danach erforderliche Einstellen / Hochladen des Rezeptes auf den e-Rezept-Fachdienst (dies ist auch nur mit elektronischer Arzt-Signatur möglich und benötigt die SMC-B der Praxis).

Für den Umgang mit dem e-Rezept sind Sie mit SteriBase also nicht auf eine andere Software (z.B. Offizin-Programme) angewiesen und können nach wie vor Ihre "Steril-Abteilung" autark mit SteriBase alleine betreiben.

TI-Konnektor und Kartenleser

Für die Kommunikation mit dem e-Rezept-Fachdienst ist bekanntermaßen die Anbindung an die TI erforderlich.

Diese erfolgt über den allseits bekannten "Konnektor", der i.d.R. als Hardware-Bestandteil für jede Apotheke einmal erforderlich ist.

Dazu gehören dann noch Kartenterminals für die SMC-B (diese identifiziert die Betriebsstätte) und den Heilberufe-Ausweis (dieser identifiziert eine Person) zur Signatur.

Diese Hardware-Komponenten werden von uns nicht geliefert, sondern üblicherweise von der Offizin-Software bzw. sind inzwischen ohnehin bereits vorhanden.

Ein Konnektor ist explizit so konzepiert, dass er nicht nur von einer Software genutzt werden, sondern von ALLEN in der Apotheke relevanten Software-Pakete gemeinsam genutzt werden kann.

Dazu lassen sich im Konnektor je Software jeweils ein Clientsystem definieren.

Damit rein physisch auf den Konnektor zugegriffen werden kann, ist es erforderlich, dass sich SB und der Konnektor in einem Netzwerk befinden.

Wenn sich Ihr Labor also außerhalb der "Offizin-Apotheke" befindet, in der auch der Konnektor "steht", dann ist es erforderlich, dass Stammhaus und Labor via VPN verbunden sind, damit SB den Konnektor erreichen kann.

Was kostet die Implementierung des e-Rezeptes?

Bis Ende des Q-1 2024 sind die eRezept-Funktionen zunächst mit der allg. Taxlizenz allg. im Rahmen einer Test-/Pilot-Phase verfügbar.

Voraussichtlich ab Q-2 2024 ist dies dann als Erweiterung zur Taxlizenz ohne Anschaffungspreis für eine mtl. Pauschale von 35,-€ lizenzierbar.

Direkte Zuweisung durch die Arztpraxis an die Apotheke via KIM-email

Es soll dafür KIM verwendet werden (also der interne email-Dienst, zu dem sich alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen anmelden können).

Unserer Meinung nach nicht die optimale Lösung für die Übermittlung der Rezepte, da es eine definierte strukturierte Zuweisungs-Technik für den Patienten an die Apotheke bereits über das Messaging im Fachdienst gibt und dies in gleicher Weise für die Praxen sinnvoll wäre, so dass alle zugewiesenen Rezepte auf dem gleichen Kanal in die Apotheke kommen.

Generell wird ein Rezept freilich nicht dadurch zum e-Rezept, dass es auf einem elektronischen Medium in die Apotheke kommt, sondern dadurch, dass es selbst als elektronischer Datensatz auf dem e-Rezept-Fachdienst gespeichert ist und von dort abgerufen wird.

Für die Abholung vom Fachdienst in die Apotheke wird letztlich immer das sog. Rezept-Token benötigt.

Dies ist nichts anderes als eine Rezept-Nummer und ein Zugriffscode (Kennwort) darauf - also am Ende zwei "Zeichenketten".

Auf welche Art die Apotheke das Rezept-Token letztlich erhält ist nicht speziell entscheidend, wichtig ist nur, dass das Token für den darauf folgenden Abruf vorliegt.

Ggf. als 2D-Code zum Abscannen oder ggf. auch als digitale Liste, etc....

Papier-Rezepte

Papier-Rezepte bleiben unverändert in SB implementiert.
Für die parenteralen Rezepturen besteht keine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Verordnung, so dass hier die Umstellung "einschleichend" dosiert werden kann und auch sollte.